Kosten:
Gebühren nach RVG

Die Rechtsanwaltgebühren richten sich nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG), sind bundesweit einheitlich und dürfen von Rechts wegen nicht unterschritten werden. Eine Abweichung von der Gebührenordnung ist rechtlich nur über eine sog. Honorarvereinbarung gestattet, die aber das gesetzliche Minimum des RVG nicht unterbieten darf. Zusätzlich zu den Anwaltsgebühren fallen noch Gerichtskosten an, die mit der Einreichung des Scheidungsantrages einzuzahlen sind. Die Höhe der Gebühren und Gerichtskosten für eine Scheidung hängen von der Höhe des Einkommens beider Eheleute ab. Selbstverständlich informieren wir Sie vor der Mandatierung über die in Ihrem Fall voraussichtlich anfallenden Kosten.

Gesetzlich geregelte Gebühren

  1. Anwaltsgebühren nach RVG
  2. Gerichtskosten
  3. Klare Kostenstruktur